Dürfen Mieter Schuhe im Treppenhaus abstellen?
Schuhe so abstellen, dass niemand gefährdet wird
Manchmal landen auch scheinbar banale Begebenheiten wie Schuhe im Treppenhaus vor einem Gericht. Das Amtsgericht in Lünen (22 II 264/00) befasste sich mit der Klage eines Vermieters, der seinen Mietern das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus untersagen wollte, schließlich sei dies in der Hausordnung auch so vermerkt. Das Amtsgericht in Lünen erklärte den besagten Punkt der Hausordnung für unwirksam. Es gestand den Mietern zu, ihre Schuhe kurzfristig im Treppenhaus abzustellen. Die Schuhe müssten aber so abgestellt werden, dass kein Besucher oder anderer Mieter darüber stolpern könne. Jemand, der die fragliche Wohnung nicht betreten will, wird sich der Fußmatte nicht nähern und wird somit auch nicht gefährdet, so die Richter.
Fluchtwege frei halten
Anders sieht es aus, wenn Schuhe dauerhaft im Treppenhaus stehen und sich dort regelrecht auftürmen. Dies muss laut Mietrecht nicht geduldet werden. Ein Schuhschrank darf nur in Ausnahmefällen im Treppenhaus stehen, er darf vor allem keine Fluchtwege blockieren.